Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls, aber die Schäden bewegen sich unterhalb der Bagatellschadengrenze? Dann können Sie bei uns ein Kurzgutachten in Auftrag geben, mit Sie Sie problemlos Ihr Recht gegenüber einer Versicherung durchsetzen können.
Durch das Kurzgutachten eines Kfz-Sachverständigen sichern Sie sich eine neutrale, fachlich kompetente und korrekte Bewertung Ihres Kfz-Schadens, ohne diesen durch übermotivierte Reparaturwerkstätten überzubewerten oder durch einen Gutachter einer Versicherung unterbewerten zu lassen.
Ein Kurzgutachten umfasst immer folgende Positionen:
- Fahrzeugdaten
- Digitale Lichtbilder
- Schadenkalkulation
- Reparaturdauer
Ein Beispiel eines Kurzgutachtens können Sie sich HIER als pdf anschauen.
Wir beraten Sie gerne, welche Art von Gutachten für Sie in Frage kommt.
Nehmen Sie HIER Kontakt mit uns auf.