Sie sind Geschädigter bei einem Verkehrsunfall? Dann steht es Ihnen zu, einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, um Ihr gutes Recht gegenüber Versicherungen durchsetzen zu können. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, die Dienste eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen.
Versicherungen versuchen immer gerne, ihre „hauseigenen“ Sachverständigen zu beauftragen. Das sollten Sie niemals akzeptieren, denn diese Schadengutachten werden dann nicht selten allzu versicherungsfreundlich gestaltet, anstatt Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ein Schadengutachten sollte erst erstellt werden, wenn die Bagatellschadengrenze überschritten ist, da die gegnerische Versicherung ansonsten die Erstattung des Gutachter-Honorars verweigern kann. Wird die Bagatellschadengrenze nicht überschritten empfiehlt sich das Kurzgutachten.
Wir von SVB-Bauer beurteilen vorab mit Ihnen den Schaden und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam über den für Sie richtigen Weg. So sind Sie mit unserer Unterstützung vor bösen, zumeist finanziellen, Überraschungen geschützt.
Unsere Schadengutachten umfassen – je nach Art des Schadens – in der Regel folgende Positionen:
- Versicherungsdaten
- eine Zusammenfassung
- Fahrzeugdaten
- Beschreibung des Auftrages
- Allgemeine Hinweise zu Fahrzeugdaten und Halter
- Zustand des Fahrzeuges bei der Besichtigung
- Besichtigungsbedingungen
- Vorschäden / Altschäden
- Skizze von Anstoßbereich / resultierende Anstoßrichtung
- Schadenhergang/ Schadenumfang
- Instandsetzungshinweis
- Information zur Kostenausweitung
- bei Bedarf Eingangsrahmenvermessung mit dem Diagnosesystem CAR-O-LINER PointX
- Schadenkalkulation / Reparatur-Aufstellung
- Wertminderung (steuerneutral)
- Abzüge im Kfz.-Haftpflichtfall / Wertverbesserung
- Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt, MwSt. nicht ausweisbar)
- Restwert (ohne MwSt.)
- Nutzungsausfallentschädigung pro Kalendertag (maximal)
- Mietwagenklasse
- Bewertung Kfz-Haftpflicht-Totalschaden mit Reparaturdurchführung
- Angemessene Reparaturdauer
- Schlusswort
- Fotodokumentation / Digitale Lichtbilder
Ein Beispiel eines Schadengutachtens können Sie sich HIER als pdf anschauen.
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