Sie sind Geschädigter bei einem Verkehrsunfall? Dann steht es Ihnen zu, einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, um Ihr gutes Recht gegenüber Versicherungen durchsetzen zu können. Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, die Dienste eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen.
Versicherungen versuchen immer gerne, ihre „hauseigenen“ Sachverständigen zu beauftragen. Das sollten Sie niemals akzeptieren, denn diese Schadengutachten werden dann nicht selten allzu versicherungsfreundlich gestaltet, anstatt Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Ein Schadengutachten sollte erst erstellt werden, wenn die Bagatellschadengrenze überschritten ist, da die gegnerische Versicherung ansonsten die Erstattung des Gutachter-Honorars verweigern kann. Wird die Bagatellschadengrenze nicht überschritten empfiehlt sich das Kurzgutachten.

Wir von SVB-Bauer beurteilen vorab mit Ihnen den Schaden und entscheiden dann mit Ihnen gemeinsam über den für Sie richtigen Weg. So sind Sie mit unserer Unterstützung vor bösen, zumeist finanziellen, Überraschungen geschützt.

Schadengutachten, SVB-Bauer - Ihr Kfz-Sachverständiger in Wiesbaden

Schadengutachten

Unsere Schadengutachten umfassen – je nach Art des Schadens – in der Regel folgende Positionen:

Ein Beispiel eines Schadengutachtens können Sie sich HIER als pdf anschauen.

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